Staatliche Förderung für Solaranlagen
Solarstrom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatlich gefördert.
In der Praxis bedeutet das, dass man für in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom mehr erhält, als man selber für Strom bezahlt, den man bezieht. Diese erhöhte Einspeisevergütung wird durch das EEG auf 20 Jahre garantiert. Je nach Auslegung der Solaranlage variieren jedoch die Förderbeträge. Für auf dem Boden stehende Solaranlagen gilt ein Vergütungspreis von 35,49 Cent / kWh. Dagegen erhält man 46, 75 Cent / kWh für auf Gebäude montierte Anlagen. Dies ist für den nicht gewerblichen Privatanwender eher die Anlage der Wahl. Einen Zuschlag von 5,00 Cent pro kWh erhalten dann noch Solaranlagen, die an Fassaden angebracht werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass für Solaranlagen über 30 kWh die ersten 30 kWh mit dem normalen Satz vergütet, alle kWh darüber derzeit nur mit 44,48 Cent / kWh vergütet werden. Ist die
Solaranlage größer als 100 kWh, so wird zusätzlich jede kWh darüber nur mit 43,99 Cent / kWh vergütet.
Neben dem EEG, das ausschließlich die Stromeinspeisung ins Netzwerk fördert, gibt es noch ein Reihe regionaler und anderer Förderprogramme. So z.B. das neu aufgelegte Kombi-Förderprogramm. Dabei
werden Solaranlagen zur Heizungsunterstützung mit 105 Euro pro Quadratmeter gefördert, zusätzlich erhält man 750 Euro Bonus, wenn man gleichzeitig auf die Brennwerttechnik umsteigt.
Daneben gibt es weitere Förderprogramme, die bis zu 50.000,-Euro Anschaffungskosten zu 100 % bei einer Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahren und einer Auszahlung von 96 % finanzieren. Einzelheiten zu diesem Förderprogramm sind über die KfW-Beratungsbüros in Berlin und Bonn zu erhalten. Außer diesen überregionalen Förderprogrammen bieten viele Gemeinden und Städte lokale Programme zur Förderung der Solartechnik an. Da diese vielfach zusätzlich zu anderen Programmen gewährt werden, kann sich eine Nachfrage daher für jeden Interessenten lohnen.
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